Rahmenbedingungen

Unsere Anlage

Die Kleingärtneranlage Veltheim/Ohe 1949 e.V. umfasst 42 Gärten sowie ein Vereinsheim und zwei Parkplätze. Alle Gartenparzellen besitzen Strom- und Wasseranschluss und sind ca. 600 qm groß – es gibt also für jeden Gartenfreund Platz genug, um seine gärtnerischen Ambitionen auszuleben. Dabei sind wir allerdings an gewisse Richtlinien gemäß der offiziellen Gartenordnung gebunden. Hier die wichtigsten Vorgaben:

Lauben

In der Regel sind die Gärten bereits mit einer Laube bebaut. Generell gilt, dass die Lauben einschließlich eines überdachten Freisitzes nicht größer als 24m² sein dürfen. Falls ein Pächter ein neues Gartenhaus errichten möchte, benötigt er hierzu immer die schriftliche Genehmigung des Vorstandes. Auch für Pergolen, Tomatenhäuser, Pool, Geräteschuppen, Teiche usw. gibt es Richtlinien. Wenn Sie eine bestimmte Idee hierzu haben, die Sie gerne umsetzen möchten, sprechen Sie einfach den Vereinsvorsitzenden an. Wir überlegen dann gemeinsam, was im Rahmen der Richtlinien möglich ist.

Pflanzen

Die kleingärtnerische Nutzung der Parzellen steht im Vordergrund. Das bedeutet, dass ein Teil des Gartens der Erholung dienen soll und ein Teil als Nutzgarten zu bewirtschaften ist. Als Nutzfläche gelten zu einem gewissen Anteil übrigens auch Obstbäume in ihrem Kronenumfang. Zum anderen dürfen benachbarte Gartenfreunde von der Bepflanzung nicht eingeschränkt werden. Daher ist zum Beispiel das Anpflanzen hochstämmiger Bäume nicht erlaubt. Es gibt aufgrund der großen Pflanzenvielfalt aber natürlich noch immer unendliche viele Möglichkeiten, um den eigenen Traumgarten zu gestalten.

Tierhaltung

Kleintierhaltung ist bei uns in der Anlage nicht erlaubt. Gerne können Sie aber z.B. Ihren Hund oder Ihre Katze während Ihres Aufenthaltes mitbringen. Auch das Kaninchen darf gerne im Freilauf hoppeln.

Verpflichtungen

Abgesehen davon, dass man seinen eigenen Garten natürlich entsprechend der bestehenden Vorgaben in Schuss halten muss, fallen auch Arbeiten in den Gemeinschaftsanlagen an. Momentan müssen daher von jeden Gartenmitglied 12 Stunden pro Garten und Jahr Gemeinschaftsarbeit geleistet werden. Allein mit den finanziellen Mitteln, die dem Verein über Beiträge seiner Mitglieder oder einige wenige Spenden zur Verfügung stehen, können die vielschichtig anfallenden Aufgaben und Arbeiten nicht bewältigt werden. Es bedarf dazu der tatkräftigen Mithilfe aller Mitglieder. Die Vereinssatzung gibt diesbezüglich den Rahmen vor. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran. Von der gemeinsamen Arbeit profitieren letztlich alle.

Kosten

In Wesentlichen gibt es zwei Kostenfaktoren:

1. Anschaffungspreis.

Der Wert eines Gartens mit seiner Bepflanzung und seiner Laube wird nach genauen Vorgaben nach den Richtlinien des Landesverbands Braunschweig der Gartenfreunde e. V. ermittelt. Dieser Wert kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie wertvoll Pflanzenbestand und Laube sind. Die günstigsten Gärten sind schon unter 100,- EUR zu haben. Da Kleingärtner ihre Anlage aber auch oft gut in Schuss halten, kann auch eine Summe von 1.000,- EUR und mehr bei der Anschaffung zu Buche schlagen.

Aufnahmegebühr: 25,- EUR

Wasseruhr: 40,- EUR (Schutzgebühr, gibt es nach Gartenaufgabe zurück)

Schlüssel: 10,- EUR

2. Jährliche laufende Unterhaltung (Stand 01.01.2022)

Vereinsbeitrag & Pacht einschließlich Unfallversicherung: derzeit 86,50 EUR

Laubenversicherung (Grundversicherung nur wenn gewünscht!): 39,- EUR

FED Grundversicherung  39,- EUR: nach Wunsch

Strom und Wasser: nach Verbrauch.